Regenerative Energien
Als regenerative oder erneuerbare Energien bezeichnet man die Energiequellen oder Energieträger, die sich auf natürliche Weise in menschlichen Zeitmaßstäben erneuern.
Sie stehen im begrifflichen Gegensatz zu fossilen (Kohle, Erdöl, Ergas) und atomaren (Uran) Energieträgern, die sich im Laufe von Jahrmillionen in geologischen Prozessen gebildet haben.
Regenerative Energien sind unter anderem auf Sonnenstrahlung, Wind und Wasserkraft zurück zu führen. Ein weiterer regenerativer Energieträger ist Biomasse. Die Sonnenstrahlung wird direkt durch Kollektoren gewonnen, Wind durch Rotoren, Wasserkraft durch Strömungs- und Gezeitenkraftwerke. Energie aus Biomasse wird durch Verbrennung (Holz) oder Vergärung bzw. Vergasung (Silage, Gülle) gewonnen.
Regenerative Energien stehen überall zur Verfügung und können in einem den jeweiligen Verhältnissen angepassten Energie-Mix genutzt werden. Dies ist ökologisch sinnvoll, sozial verträglich und fördert die wirtschaftliche Flexibilität und Innovation.
Das am 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Erneuerbare-Energien-Gesetz,EEG2009), das zuletzt durch das Gesetz vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist hat zum Ziel, erneuerbare Energien bis zum Jahr 2020 weiter auszubauen.

Strahlungskarte Deutschland 2012 (Quelle: Deutscher Wetterdienst)